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   BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 42/95   

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https://dejure.org/1996,33894
BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 42/95 (https://dejure.org/1996,33894)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1996 - 7 RAr 42/95 (https://dejure.org/1996,33894)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 7 RAr 42/95 (https://dejure.org/1996,33894)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 42/95
    Zwar wäre dann eine frühere Dynamisierung des Arbeitsentgelts möglich, jedoch immer nur auf der Grundlage eines länger zurückliegenden, und zwar bei Kurzarbeit-Null eines evtl vor Einführung der Kurzarbeit erzielten Entgelts (vgl hierzu BSGE 74, 96, 98 f = SozR 3-4100 & 112 Nr. 17).
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 104/95

    Anwendbarkeit des § 48 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse

    In einem solchen Fall ist für die Frage der wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf den Ausgangsbescheid zurückzugreifen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37; BSG DBIR Nr. 3841 a zu § 48 SGB X; vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 48/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 42/95 -, unveröffentlicht), der hier im Bescheid vom 19. Februar 1993 zu sehen ist.
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96

    Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der

    Dies ist der Fall, wenn der Eingriff zur Erreichung des angestrebten im öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (vgl insoweit zu Art. 14 GG: BVerfGE 76, 220, 242 ff; BSG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht, und 6. März 1997 - 7 RAr 42/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 112/95

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Anspruchsvoraussetzungen für den

    In einem solchen Fall ist für die Frage der wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf den Ausgangsbescheid, hier also auf den Wiederbewilligungsbescheid vom 22. Oktober 1993, zurückzugreifen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37; BSG DBlR Nr. 3841a zu § 48 SGB X; vgl auch BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 48/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 42/95 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des

    Dies ist der Fall, wenn der Eingriff zur Erreichung des angestrebten im öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (vgl insoweit zu Art. 14 GG: BVerfGE 76, 220, 242 ff; BSG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht, und 6. März 1997 - 7 RAr 42/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 54/95
    In einem solchen Fall ist für die Frage der wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf den Ausgangsbescheid, hier also auf den Bewilligungsbescheid vom 17. Juli 1992, zurückzugreifen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37; BSG DBlR Nr. 3841a zu § 48 SGB X; BSG, Urteil vom 23. Juli 1996 - 7 RAr 104/95 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Juli 1996 - 7 RAr 112/95; vgl auch BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 48/95 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, und Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 42/95 -;, unveröffentlicht).
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